Freitag, 19. Dezember 2008

Vor Schäden und Gefahren im Haushalt schützen

Brand, Blitzschlag, Explosion und Sturm sind mögliche Schadensrisiken für den Haushalt. Mit der leistungsstarken Hausratversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG kann man sich vor solche Gefahren und Schäden wirksam schützen. Die Hausratversicherung ersetzt den beschädigten Hausrat.

Dienstag, 16. Dezember 2008

Fahrlässigkeit versichern

Eine kleine Unachtsamkeit kann teuer werden. Kommt eine Person zu schaden oder wird fremdes Eigentum, schuldhaft also auch fahrlässig beschädigt, so haftet der Verursacher lebenslang mit seinem gesamten jetzigen und späteren Vermögen und Einkommen. Eine Privathaftpflichtversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG hilft um solche Schäden zu ersetzen. Damit können die finanziellen Folgen, die oftmals ruinös sind, besser bewältigt werden.

Dienstag, 2. Dezember 2008

Das neue Versicherungsvertragsgesetz

Die Vertragsbeziehung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1908 und wurde umfassend reformiert. Viele Neuregelungen, die dem Kunden einen besseren Verbraucherschutz bieten sollen, wurden eingebunden. Wir von der DFV unterstützen diese Reform, auch wenn sie für unser Unternehmen nicht notwendig gewesen wäre - lesen Sie gleich, warum.

Die Informationspflichten des Versicherungsunternehmens gegenüber dem Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss wurden intensiv ausgedehnt. Damit soll dem Kunden die Möglichkeit gegeben werden, genau zu prüfen, mit welchen Inhalten sein Vertragspartner die Vertragsbeziehung ausgestaltet. Der Informationspflicht folgt die Möglichkeit, grundsätzlich einen geschlossenen Versicherungsvertrag ohne Begründung innerhalb von 2 Wochen zu widerrufen.

Die DFV geht einen Schritt weiter: bei uns bekommen Sie eine Widerrufsfrist von 4 Wochen – damit Sie alle Unterlagen wirklich in Ruhe prüfen können und die Sicherheit haben, das richtige Versicherungsunternehmen gewählt zu haben.

Weiterhin wurde gesetzlich festgelegt, dass der Versicherungsnehmer jeden Versicherungsvertrag zum Ablauf des dritten Jahres und jedes folgenden Versicherungsjahr kündigen kann. Diese Regelung trifft in erster Linie Versicherungsunternehmen, die ihre Kunden mit langjährigen Verträgen an sich binden und eine Kündigungsmöglichkeit nur zum Ende einer Vertragslaufzeit vorsehen. Anders bei der DFV: Wir sind der Meinung, dass gute Produkte keine langen Vertrags-laufzeiten benötigen. Als Kunde haben Sie bei uns ein tägliches Kündigungsrecht, inklusive einer taggenauen Abrechnung!

Verbraucherfreundliche Regelungen brauchen nicht notwendig ein Gesetz sondern Unternehmen, die Standards im Sinne ihrer Kunden definieren. Sicher. Komfortabel. Günstig. Ihre Deutsche Familienversicherung.

Montag, 24. November 2008

Medizinische Hilfsmittel nach einem Unfallereignis

Nach einem schweren Unfall werden oftmals medizinische Hilfsmittel, wie Arm oder Beinprothesen benötigt. Die Premiumvariante der Unfallversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG übernimmt im Schadensfall eine Kostenbeteiligung für den Versicherten in Höhe von bis zu 10% der Grundsumme der Invalidität. Somit können die hohen Kosten von medizinischen Hilfsmittel nach einem Unfall besser bewältigt werden.

Dienstag, 4. November 2008

Schutz vor Fahrraddiebstahl

Es geschieht leider immer häufiger: Diebstahl von Fahrrädern. Egal ob auf dem Lande oder in der Stadt - nirgendwo scheinen Fahrräder vor Dieben sicher zu sein. Wie kann man man sich vor den finanziellen Folgen von Fahrrad-Diebstählen schützen? Wer über eine Hausratversicherung mit Premiumvariante bei der DFV Deutsche Familienversicherung AG verfügt, erhält beim Fahrraddiebstahl, im versicherten Fall, das Fahrrad zum Zeitwert ersetzt.

Donnerstag, 30. Oktober 2008

Au Pairs mit versichert?

Mit einer Privathaftpflichtversicherung in der Premiumvariante bei der DFV Deutsche Familienversicherung AG ist auch eine vorübergehend im Haushalt integrierte Au Pair-Kraft des Versicherungsnehmers, im versicherten Fall, mit abgesichert. Damit ist gewährleistet, dass im Schadensfall die Privathaftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufkommt, denn gerade im Haushalt passieren viele Haftpflichtfälle.

Donnerstag, 23. Oktober 2008

Versicherung bei Blitzeinschlag

Nach Blitzeinschalg ins Stromnetz entstehen oftmals an den elektrischen Geräten teure Überspannschäden. Hausratschäden durch Blitzeinschlag gehören zu den häufigsten Schäden im Haus. Diese Schäden haben in den letzten Jahren, im Zuge der fortschreitenden Klimakatstrophe, deutlich zugenommen. Deshalb sollte die Hausratversicherung diese Schäden abdecken. Innerhalb der Premiumvariante der Hausratversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG, sind solche Schäden, im versicherten Fall, mit eingeschlossen.

Dienstag, 21. Oktober 2008

Rettung von Menschenleben mitversichert

Eine Unfallversicherung sollte auch bei der Rettung von Menschenleben die entstandenen Kosten ersetzen. Damit ist auch gewährleistet, dass wenn ein Notfall eintritt und man Hilfe leistet dieser Fall auch versichert ist. Innerhalb der Premiumvariante der Unfallversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG sind auch, im versicherten Fall, der Schutz bei Rettung von Menschen und Sachen und die rechtmäßige Verteidigung des Versicherten mit abgesichert.

Montag, 20. Oktober 2008

Versicherungsvertragsgesetz

Die Vertragsbeziehung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1908 und wurde umfassend reformiert. Viele Neuregelungen, die dem Kunden einen besseren Verbraucherschutz bieten sollen, wurden eingebunden. Wir von der DFV unterstützen diese Reform, auch wenn sie für unser Unternehmen nicht notwendig gewesen wäre - lesen Sie gleich, warum.

Die Informationspflichten des Versicherungsunternehmens gegenüber dem Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss wurden intensiv ausgedehnt. Damit soll dem Kunden die Möglichkeit gegeben werden, genau zu prüfen, mit welchen Inhalten sein Vertragspartner die Vertragsbeziehung ausgestaltet. Der Informationspflicht folgt die Möglichkeit, grundsätzlich einen geschlossenen Versicherungsvertrag ohne Begründung innerhalb von 2 Wochen zu widerrufen.

Die DFV geht einen Schritt weiter: bei uns bekommen Sie eine Widerrufsfrist von 4 Wochen – damit Sie alle Unterlagen wirklich in Ruhe prüfen können und die Sicherheit haben, das richtige Versicherungsunternehmen gewählt zu haben.

Weiterhin wurde gesetzlich festgelegt, dass der Versicherungsnehmer jeden Versicherungsvertrag zum Ablauf des dritten Jahres und jedes folgenden Versicherungsjahr kündigen kann. Diese Regelung trifft in erster Linie Versicherungsunternehmen, die ihre Kunden mit langjährigen Verträgen an sich binden und eine Kündigungsmöglichkeit nur zum Ende einer Vertragslaufzeit vorsehen. Anders bei der DFV: Wir sind der Meinung, dass gute Produkte keine langen Vertrags-laufzeiten benötigen. Als Kunde haben Sie bei uns ein tägliches Kündigungsrecht, inklusive einer taggenauen Abrechnung!

Verbraucherfreundliche Regelungen brauchen nicht notwendig ein Gesetz sondern Unternehmen, die Standards im Sinne ihrer Kunden definieren. Sicher. Komfortabel. Günstig.

Donnerstag, 16. Oktober 2008

Haftschäden bei deliktunfähigen Kindern

Per Gesetz sind Kinder unter 7 jahren deliktunfähig. Kommt es zum Schadensfall braucht die Versicherung dann nicht zu leisten. Deshalb sollte man beim Abschluss einer Versicherung darauf achten, dass auch deliktunfähige Kinder im Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Gerade wenn dieser Schaden im näheren Umfeld passiert ist, z.B. bei in der Nachbarschaft, fühlen sich viele Eltern dazu verpflichtet den Schaden eines deliktunfähigen Kindes trotzdem zu begleichen. Innerhalb der Premiumvariante der Privathaftpflichtversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG sind auch deliktunfähige Kinder im versicherten Fall innerhalb der Privathaftpflichtversicherung mitversichert (max. 30.000,- € je Versicherungsgsfall).