Donnerstag, 16. Oktober 2008

Haftschäden bei deliktunfähigen Kindern

Per Gesetz sind Kinder unter 7 jahren deliktunfähig. Kommt es zum Schadensfall braucht die Versicherung dann nicht zu leisten. Deshalb sollte man beim Abschluss einer Versicherung darauf achten, dass auch deliktunfähige Kinder im Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Gerade wenn dieser Schaden im näheren Umfeld passiert ist, z.B. bei in der Nachbarschaft, fühlen sich viele Eltern dazu verpflichtet den Schaden eines deliktunfähigen Kindes trotzdem zu begleichen. Innerhalb der Premiumvariante der Privathaftpflichtversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG sind auch deliktunfähige Kinder im versicherten Fall innerhalb der Privathaftpflichtversicherung mitversichert (max. 30.000,- € je Versicherungsgsfall).

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