Dienstag, 21. Oktober 2008

Rettung von Menschenleben mitversichert

Eine Unfallversicherung sollte auch bei der Rettung von Menschenleben die entstandenen Kosten ersetzen. Damit ist auch gewährleistet, dass wenn ein Notfall eintritt und man Hilfe leistet dieser Fall auch versichert ist. Innerhalb der Premiumvariante der Unfallversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG sind auch, im versicherten Fall, der Schutz bei Rettung von Menschen und Sachen und die rechtmäßige Verteidigung des Versicherten mit abgesichert.

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