Montag, 20. Oktober 2008

Versicherungsvertragsgesetz

Die Vertragsbeziehung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1908 und wurde umfassend reformiert. Viele Neuregelungen, die dem Kunden einen besseren Verbraucherschutz bieten sollen, wurden eingebunden. Wir von der DFV unterstützen diese Reform, auch wenn sie für unser Unternehmen nicht notwendig gewesen wäre - lesen Sie gleich, warum.

Die Informationspflichten des Versicherungsunternehmens gegenüber dem Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss wurden intensiv ausgedehnt. Damit soll dem Kunden die Möglichkeit gegeben werden, genau zu prüfen, mit welchen Inhalten sein Vertragspartner die Vertragsbeziehung ausgestaltet. Der Informationspflicht folgt die Möglichkeit, grundsätzlich einen geschlossenen Versicherungsvertrag ohne Begründung innerhalb von 2 Wochen zu widerrufen.

Die DFV geht einen Schritt weiter: bei uns bekommen Sie eine Widerrufsfrist von 4 Wochen – damit Sie alle Unterlagen wirklich in Ruhe prüfen können und die Sicherheit haben, das richtige Versicherungsunternehmen gewählt zu haben.

Weiterhin wurde gesetzlich festgelegt, dass der Versicherungsnehmer jeden Versicherungsvertrag zum Ablauf des dritten Jahres und jedes folgenden Versicherungsjahr kündigen kann. Diese Regelung trifft in erster Linie Versicherungsunternehmen, die ihre Kunden mit langjährigen Verträgen an sich binden und eine Kündigungsmöglichkeit nur zum Ende einer Vertragslaufzeit vorsehen. Anders bei der DFV: Wir sind der Meinung, dass gute Produkte keine langen Vertrags-laufzeiten benötigen. Als Kunde haben Sie bei uns ein tägliches Kündigungsrecht, inklusive einer taggenauen Abrechnung!

Verbraucherfreundliche Regelungen brauchen nicht notwendig ein Gesetz sondern Unternehmen, die Standards im Sinne ihrer Kunden definieren. Sicher. Komfortabel. Günstig.

Keine Kommentare: